Geltungsbereich
- Für Beziehungen zwischen Kunden und iQcom (Schweiz) GmbH, in 6340 Baar (nachfolgend: «iQcom») gelten für Dienstleistungen und Produkte – kostenpflichtige oder unentgeltliche – diese AGB, soweit sie als anwendbar erklärt werden und keine abweichende schriftliche Regelung getroffen wird.
- Die vorliegenden AGB dienen als Vertragsgrundlage und gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle Verträge zwischen den Parteien. Allfällige Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten als wegbedungen.
Leistungen von iQcom
- iQcom bietet Dienstleistungen aller Art im Bereich Internet, Netzwerke und Telekommunikation an und stellt ihre Dienstleistungen im Rahmen des jeweiligen Vertrages und den betrieblich zur Verfügung stehenden Ressourcen bereit. iQcom behält sich vor, die Dienstleistungen bei Bedarf oder aus wichtigen Gründen anzupassen.
- Soweit möglich informiert iQcom rechtzeitig über Betriebsunterbrüche, die zur Behebung von Störungen, für Wartungsarbeiten, Einführung von Neuerungen etc. nötig sind.
- Zur Vertragserfüllung kann iQcom Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen.
Vertragsschluss / Beginn
- Die Registrierung bei iQcom erfolgt schriftlich oder elektronisch auf vorgegebenen Standardanmeldungen. Der Kunde anerkennt mit der Antragstellung auf einen Vertrag mit iQcom gleichzeitig die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von iQcom und verpflichtet sich zu wahrheitsgemässen Angaben gegenüber iQcom.
- Das Vertragsverhältnis beginnt gemäss den entsprechenden Bestimmungen im Vertrag mit iQcom.
Kündigung und Beendigung
- Die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin bestimmen sich nach dem jeweiligen Vertragstypus, der mit iQcom abgeschlossen wurde. Wurden keine anderslautenden Regelungen getroffen, so gelten die folgenden Bestimmungen: Die Laufzeit beträgt generell mindestens 12 Monate. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit können die Abonnemente und Dienstleistungen nur auf Ende der entsprechenden Verrechnungsperiode gekündigt werden. Die Kündigung muss mindestens 60 Tage vor Ablauf der Verrechnungsperiode bei der iQcom eingetroffen sein. Erfolgt die Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf einen nicht vereinbarten Termin, ist die Rückvergütung des Betrages/der Gebühr pro rata temporis ausgeschlossen und verfällt an iQcom.
- Die Kündigung hat mit fristgerechtem, eingeschriebenem Brief oder mit den dafür vorgesehenen Web-Formularen auf der iQcom Web-Site zu erfolgen.
- Bei Kündigung durch den Kunden vor Inbetriebnahme der Dienstleistung schuldet der Kunde der Gesellschaft sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.
- Löst iQcom den Vertrag fristlos oder innert Frist auf, insbesondere weil der Kunde rechts- oder vertragswidrig gehandelt hat, schuldet der Kunde iQcom sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.
Haftung
- iQcom gewährt für Ihre Dienstleistungen weder den ununterbrochenen störungsfreien Betrieb noch den störungsfreien Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Haftung für Betriebsunterbrüche, die insbesondere der Störungsbehebung, der Wartung oder der Einführung neuer Technologien dienen ist hiermit wegbedungen.
- iQcom übernimmt keine Garantie für die Integrität der gespeicherten oder über ihr System oder das Internet übermittelten Daten. Jede Gewährleistung für die versehentliche Offenlegung sowie Beschädigung oder das Löschen von Daten, die über ihr System gesendet und empfangen werden bzw. dort gespeichert sind, wird ausgeschlossen.
- iQcom übernimmt insbesondere keine Verantwortung für Schäden, welche Kunden durch Missbrauch der Verbindung (einschliesslich Viren) von Dritten zugefügt werden.
- Jede Haftung von iQcom und ihrer Erfüllungsgehilfen für einen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, für indirekten Schaden wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter sowie für Folgeschaden aus Produktionsausfall, Datenverlust und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sind unter Vorbehalt weitergehender zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen ausdrücklich wegbedungen.
- iQcom behält sich in allen Fällen Schadenersatzforderungen vor gegenüber Benutzern bei Delikten (insbesondere bei Datenkriminalität, Datenmissbrauch und so genannten Hacking-Angriffen) auf das Netz oder die Infrastruktur der iQcom. Dies gilt auch bei Missachtung der so genannten Netiquette.
Pflichten und Rechte des Kunden
Im Allgemeinen findet die «Netiquette» Anwendung. Diese Benimm-Regeln zum Umgang mit und im Internet findet in allen Belangen der Internet-Verwendung Anwendung. Der Kunde akzeptiert die «Netiquette» als integrierenden Bestandteil des Vertrages mit iQcom.Der Benutzer hat das Recht, seine Waren, Dienstleistungen und sonstige Angebote dem gewählten Vertrag entsprechend im Internet zu präsentieren. Er ist für den Inhalt und die Darstellung seiner Präsentation vollumfänglich verantwortlich und unterlässt es, Massensendungen zu verschicken oder anderweitig gegen die «Netiquette» zu verstossen. Der Benutzer verpflichtet sich, sich an die ethischen und generell akzeptierten Regeln des Zusammenwirkens im Internet zu halten. Er haftet vollumfänglich für den Inhalt und übernimmt Kosten, falls solche durch seine Präsentation für iQcom entstehen. Der Benutzer hat sicherzustellen, dass seine Verwendung des Internets sich innerhalb des geltenden Rechts bewegt. Er verpflichtet sich, die internationalen Vereinbarungen insbesondere betreffend Datenschutz, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Rechte an Marken, lauteren Wettbewerb und verwandte Gebiete zu respektieren und einzuhalten und keinerlei Inhalte oder Dienstleistungen zu verbreiten, die gegen den guten Geschmack, die guten Sitten und Gebräuche verstossen oder sonst wie einen zweifelhaften Inhalt aufweisen. Insbesondere gilt dies für die Verbreitung, den Verweis auf oder das Zurverfügungstellen der Verbindungen zur Verbreitung von Pornographie, Anleitung zu Gewalt oder Verbrechen, Diskriminierung jeglicher Art oder anderweitig anstössigem Inhalt. iQcom ist in keiner Weise verpflichtet, Inhalte von Kundenangeboten zu prüfen. iQcom behält sich vor, bei Bekannt werden eines entsprechenden Falles den Vertrag einseitig fristlos zu kündigen und den Internetzugang per sofort abzuschalten; Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten, ebenso entsprechende rechtliche und strafrechtliche Schritte. Vom Anschluss des Kunden dürfen insbesondere folgende Informationen mit rechtswidrigem Inhalt nicht verbreitet werden oder abrufbar sein:
- Unerlaubtes Glücksspiel; speziell im Sinne des Lotteriegesetzes
- Informationen, die Urheberrechte, ähnliche Schutzrechte oder Immaterialgüterrechte verletzen
- Gewaltdarstellungen (StGB 135)
- Pornografische Schriften, Darstellungen und Bilder (StGB 197)
- Aufruf zu Gewalt (StGB 259)
- Rassistisch diskriminierende Inhalte (StGB 261bis)
Sofern einem Kunden derartige rechtswidrige Informationen bekannt werden, ist er verpflichtet, dies an iQcom mitzuteilen. iQcom wird, sofern möglich, Abklärungen vornehmen und die nötigen und möglichen Massnahmen treffen.
Die Untervermietung der bei iQcom bezogenen Dienstleistungen an Dritte ist nur und ausschliesslich nach entsprechender Vereinbarung mit iQcom erlaubt. Bei Zuwiderhandeln behält sich iQcom vor, den entsprechenden Vertrag fristlos zu kündigen oder entsprechende Schadenersatzforderungen gelten zu machen.
Der Kunde ist für die eigenen Hard- und Softwarekomponenten (inkl. Programme und PC-Konfiguration) verantwortlich. iQcom kann keine Garantie dafür übernehmen, wenn der Internet-Zugang nicht auf allen Endgeräten einwandfrei möglich ist. Sollten Störungen auftreten, die Massnahmen am Kundenstandort erforderlich machen und kann die Störung nicht anders behoben werden, so ist der Kunde verpflichtet, seine Anlage auf eigene Kosten entsprechend anzupassen oder den Betrieb einzustellen. Andernfalls ist iQcom berechtigt, den Anschluss einseitig abzustellen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die nötigen Sicherheitsvorkehrungen trifft, um einen sicheren Datenfluss zu gewährleisten. Er ist gegenüber iQcom für die Benützung seines Accounts verantwortlich. Passwörter und Identifikationen dürfen Drittpersonen nicht mitgeteilt werden. Geschieht dies durch oder auf Wunsch des Benützers dennoch, so ist der Account-Inhaber für die allfälligen Folgen verantwortlich. Insbesondere sorgt der Kunde selbst für die Einhaltung der entsprechenden Alterslimiten beim Zugriff auf das Internet. Im weiteren gilt die Acceptable Use Policy (AUP) der iQcom.
Der Benutzer hat sicherzustellen, dass sein Gebrauch des Internets sich innerhalb des geltenden Schweizer und allenfalls ausländischen Rechts bewegt. Dies umfasst neben dem Strafrecht insbesondere auch den Datenschutz und die Ausführungsgesetzgebung, das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.
Die im Voraus zu bezahlenden Gebühren richten sich nach dem jeweils abgeschlossenen Individual-Vertrag des Kunden mit iQcom.
Nutzungsrechte an Software, Produkten und Leistungen der durch iQcom gemanagten Diensten
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt folgende Regelung betreffend Nutzungsrechte an Software, Produkten und Leistungen hinsichtlich der von iQcom gemanagten Dienste: Dem Kunden wird ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an Software sowie Waren- bzw. Dienstleistungszeichen für den eigenen, internen Gebrauch eingeräumt. Ergänzende Regelungen zur Softwarenutzung werden hiermit einbezogen. Die Software darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Für Standardprodukte Dritter gelten deren Lizenzbestimmungen, soweit sie weitergehende Einschränkungen enthalten. Die Übergabe des Quellcodes erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Wird abweichend von Ziff. 7.1 hiervor vereinbart, dass Nutzungsrechte für Software auf Dritte übertragen werden können, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
Falls im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden, ist der Kunde verpflichtet, iQcom innerhalb von 5 Kalendertagen schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde darf ohne vorgängige Zustimmung von iQcom keine Prozesshandlungen vornehmen und iQcom auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche überlassen, insbesondere die Prozessführung, einschliesslich eines Vergleichsabschlusses.
Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstands durch den Kunden oder Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung der iQcom eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat iQcom das Wahlrecht zwischen folgenden Massnahmen:
- den Vertragsgegenstand derart verändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt;
- dem Kunden das Recht verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen;
- den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Kunden entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist;
- den Vertragsgegenstand zurücknehmen und dem Kunden das bezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
Die vorstehende Verpflichtung entfällt für Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von iQcom gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.
Die für Miete von VPN-Gegenstellen von Viprinet anfallenden Gebühren sind quartalsweise im Voraus fällig. Im VPN-Gegenstellenmietvertrag ist ein monatliches Volumen von Datentransfer («Traffic») enthalten, das jeweils vom Kunden zu Beginn jedes Monats für diesen Monat zu zahlen ist. Soweit der Kunde mehr Traffic verursacht, als sein Traffic-Paket beinhaltet, wird der darauf entfallende Betrag im jeweiligen Folgemonat in Rechnung gestellt. Es obliegt dem Kunden, seinen Traffic zu überwachen. iQcom bietet hierfür Monitoring Pakete sowie günstige Zusatzpakete für mehr Bandbreite an.
Gemietete VPN-Gegenstellen stehen grundsätzlich rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. iQcom garantiert eine monatliche Verfügbarkeit der VPN-Gegenstelle von 99%, jedoch eine Gesamtjahresverfügbarkeit von 99,9 %. Für jeden Monat, in dem die Verfügbarkeit unter 99 % liegt («Ausfallzeit»), erstattet iQcom 50 % der jeweiligen Monatsmiete, unter 95 % die volle jeweilige Monatsmiete der VPN-Gegenstelle, nicht jedoch von Datentransferkosten und sonstigen Gebühren. Bei Unterschreitung der monatlichen Verfügbarkeit von 99 % an zwei aufeinander folgenden Monaten hat der Kunde ein zweiwöchiges Recht zur ausserordentlichen Kündigung des Mietvertrages.
Nicht als Ausfallzeit nach diesem Abs. 1 gelten dem Kunden vorab angekündigte Wartungen, die eine monatliche Dauer von insgesamt 3 (drei) Stunden nicht überschreiten dürfen. Viprinet wird Wartungen nach Möglichkeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr CEST oder an Wochenenden durchführen.
In Bezug auf Ausfälle oder Störungen der VPN-Gegenstelle haftet iQcom nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Jegliche Haftung ist grundsätzlich auf die Höhe einer Monatsmietgebühr beschränkt.
Der Kunde hat ihm im Rahmen des Mietvertrages zur Verfügung gestellte Zugangsdaten sicher aufzubewahren und darf sie – ebenso wie den Zugriff auf die VPN-Gegenstelle – keinem Dritten überlassen.
Kommt der Kunde mit Zahlungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der VPN-Gegenstelle für mehr als 4 (vier) Wochen in Verzug, ist iQcom zur Verweigerung der Leistung in Form einer automatischen Sperrung bis zur vollständigen Begleichung aller unbestrittenen Forderungen berechtigt. Jegliche Schadensersatzansprüche durch einen solchen Ausfall der Nutzungsmöglichkeit des Mietgegenstandes werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Mietgebühren sind auch für den Zeitraum der Sperrung zu entrichten, und in der Sperrung liegt keine Kündigungserklärung seitens iQcom.
Störungsbehebung
- iQcom stellt zur Unterstützung ihrer Kunden in technischen Fragen betreffend Handhabung und Installation der angebotenen Dienstleistungen einen telefonischen Support zur Verfügung. Die Kosten und Betriebszeiten dieses Services werden auf der entsprechenden Plattform publiziert und können bei iQcom während der üblichen Bürozeiten angefragt werden. Kosten für Support durch Dritte werden von iQcom nicht übernommen.
- Die Behebung von Störungen aller Art erfolgt schnellstmöglich. Bei Betriebsunterbrüchen infolge Störungsbehebung, Wartungsarbeiten, Einführung und Installation neuer Technologien oder ähnlicher Sachverhalte können gegen iQcom keinerlei Forderungen geltend gemacht werden.
- Verlangt ein Kunde die Beseitigung von Störungen, die aufgrund der von iQcom auf sein Begehren durchgeführten Untersuchung auf Mängel der vom Anwender benützten Ausrüstung oder Fehler in deren Handhabung zurückführen lassen, trägt der Kunde die entstandenen Kosten.
Besondere Bestimmungen
- Der Gebrauch des Internet birgt diverse Datenschutzrisiken für den Benützer. iQcom bemüht sich um möglichst effiziente Sicherung mit wirtschaftlich zumutbaren, technisch möglichen und verhältnismässigen Massnahmen, kann aber keine Garantie gegen eine missbräuchliche Verwendung abgeben. Jeder Teilnehmer ist für Massnahmen zur Sicherung und Abschirmung seiner Daten und seines Netzes gegen das Eindringen oder anderweitige Angriffe auf diese durch unbefugte Dritte selbst verantwortlich.
- Sollte der Nachweis eines Hacker-Angriffs durch einen Benutzer eines Internetzugangs von iQcom vorliegen, behält sich iQcom das Recht vor, den Internetzugang ohne Vorankündigung zu deaktivieren. Im Weiteren wird der betreffende Kunde für unbestimmte Zeit von allen Diensten und Leistungen von iQcom ausgeschlossen. iQcom behält sich weiter vor, allfällige zivil- und/oder strafrechtliche Schritte gegen den betreffenden Benutzer einzuleiten.
- Der Kunde anerkennt die Bearbeitung und Verwendung eigener Daten, soweit diese zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten notwendig ist. Um dem Kunden einen optimalen Service bieten zu können, gestattet der Kunde die interne Datenbearbeitung und Datenverwendung, insbesondere um ihn über die gesamte iQcom Produktpalette zu informieren. iQcom behält sich vor, auf begründetes Begehren Dritter hin die Identität des Kunden bekannt zu geben.
Rechnungsstellung / Zahlungsbedingungen
- Die Abrechnung erfolgt aufgrund der vereinbarten Bedingungen des betreffenden Vertrages. Die Rechnungsstellung erfolgt aufgrund der vereinbarten Preise (Vertrag oder allgemeingültige Preisliste). iQcom erstellt Ihre Rechnung aufgrund Ihrer Aufzeichnungen. Bei Einwänden des Kunden gegen die Rechnungen gelten diese als richtig, sofern sich durch technische Abklärungen von iQcom keine Fehler ergeben.
- Die Zahlungsfristen richten sich nach dem Vertrag mit iQcom. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch, ohne Mahnung in Verzug. Für Mahnungen kann iQcom Mahngebühren von mindestens CHF 40.- pro Mahnung erheben. Bei Zahlungsverzug ist iQcom berechtigt, den Zugang unverzüglich zu sperren. Für ausstehende Rechnungsbeträge sind ab Fälligkeit Verzugszinsen von 8% zu entrichten. Für die Wiederaufschaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 50.– erhoben.
- Zu viel bezahlte Beträge werden für Abonnemente unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– bei Inland- und CHF 100.– bei Auslandkunden auf Verlangen des Kunden – vorbehältlich Ziffer 4.1 hiervor – zurückvergütet. Ohne ausdrückliches Verlangen auf Rückzahlung, ist iQcom berechtigt, zu viel bezahlte Beträge zurückzubehalten und dem Kunden als Vorauszahlung künftiger Forderungen anzurechnen. Der Kunden hat kein Anrecht auf eine Verzinsung der Vorauszahlung.
- Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten.
- iQcom kann Ihre Forderung mit Gegenforderungen des Kunden verrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von iQcom zu verrechnen.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die jeweils verbindliche Fassung der AGB wird im Internet unter www.iQcom.ch publiziert. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich über die jeweils aktuellen AGB in Kenntnis zu setzen. Mit Inkrafttreten der Änderungen gelten die AGB als akzeptiert.
iQcom behält sich das Recht vor, ihre Preise, Dienstleistungen und die AGB jederzeit anzupassen.
Teilnichtigkeit
- Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig oder ungültig erweisen, tangiert dies die restlichen Bestimmungen nicht; diese bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit. Die nichtige(n) Bestimmung(en) ist (sind) durch möglichst wirtschaftlich gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.
- Bei Widersprüchen bei den unterschiedlichen Sprachversionen der AGB ist die deutsche Version massgebend. Bei Distributoren abgeschlossene Verträge für iQcom Dienstleistungen gelten diese hier als massgebend.
Gerichtsstand
- Auf die vorliegenden Regelungen ist ausschliesslich Schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) anwendbar. Für allfällige Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag ergeben, befindet sich der ausschliessliche Gerichtsstand am Sitz der iQcom (Schweiz) GmbH.
Stand: 30. Mai 2022